Versteigerung wird bis auf Weiteres durchgeführt

22 März 2020

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt. Ab Montag, den 23. März 2020, tritt ein umfangreiches Kontaktverbot in Kraft, welches Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen hiervon sind u. a. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen Gründen, dies bedeutet, dass Veiling Rhein-Maas weiterhin versteigert. Momentan rechnet Veiling Rhein-Maas mit keinen weiteren Einschränkungen hinsichtlich des Geschäftsbetriebes in der Grünen Branche. In Nordrhein-Westfalen dürfen Gartenmärkte und Floristen unter bestimmten Voraussetzungen (wieder) geöffnet haben.


Wir bleiben an Ihrer Seite
Veiling Rhein-Maas wird weiterhin die Blumen und Pflanzen der Anlieferer versteigern und verkaufen, auch über den Klokservice und den Webshop. Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Produkte über den Fernkauf einzukaufen, sofern ihnen diese Einkaufsmöglichkeit zur Verfügung steht. Ihre Sicherheit steht bei Veiling Rhein-Maas an erster Stelle – wir freuen uns, Sie morgen in Herongen zu begrüßen und hoffen, gemeinsam mit Ihnen diese herausfordernde Situation zu meistern! Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis für eventuelle Verzögerungen.

Neu: erweiterte Maßnahmen bei Veiling Rhein-Maas
Um die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Anlieferer in Straelen-Herongen auch weiterhin zu schützen, führt Veiling Rhein-Maas im Rahmen der heutigen Entwicklungen weitere Maßnahmen durch. Ab Montag, den 23. März 2020, werden einige Sitzplätze im Versteigerungssaal zu Ihrer Sicherheit gesperrt, um den notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern (etwa zwei Armlängen) zueinander einzuhalten. Bitte beachten Sie auch die angepassten Laufrouten im Versteigerungssaal. Wenn Sie sich vor der Versteigerung die Produkte im Aufstellbereich anschauen möchten, weisen wir Sie darauf hin, dies alleine zu tun und auch hier den Mindestabstand zueinander einzuhalten. Außerdem wird der einzuhaltende Mindestabstand auf dem ganzen Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Versteigerung überprüft – diese erkennen Sie an den Warnwesten. Wir weisen Sie darauf hin, dass den mündlichen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Folge zu leisten ist.

Schützen Sie sich und Ihr Umfeld
Bitte halten Sie die allgemeinen Hygienevorschriften ein: halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander! Geben Sie einander nicht die Hand, waschen Sie regelmäßig Ihre Hände, beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette und vermeiden Sie Berührungen Ihres Gesichtes.

Aktuelle Informationen
Wir informieren Sie auf unserer Website über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen rund um den Coronavirus.