Aktuelle Informationen Coronavirus: FFP2-Maskenpflicht ab 12. April 2021

9 April 2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, neuen Regelungen im Rahmen des Coronavirus und auf Anweisung des Ordnungsamtes der Stadt Straelen ist Veiling Rhein-Maas verpflichtet, neue, strengere Regeln anzuwenden. Ab Montag, den 12. April 2021, gilt bei Veiling Rhein-Maas im Versteigerungssaal und Foyer jederzeit eine FFP2-Maskenpflicht, also auch während des Einkaufs am Tribünenplatz. Das Tragen von allen anderen Masken ist ab diesem Datum im Versteigerungssaal und Foyer nicht mehr zulässig.


Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests
Darüber hinaus weisen wir vor allem unsere Kunden, die in den Niederlanden wohnen und bei Veiling Rhein-Maas einkaufen möchten, nochmals darauf hin, dass seit dem 6. April 2021 neue Regelungen für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland gelten. Insbesondere besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines maximal 24 Stunden alten, negativen Corona-Tests – dies gilt auch für unsere Kunden, die in Frankreich wohnen und vor Ort in Straelen-Herongen einkaufen möchten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zugangskontrollen
Ab Montag, den 12. April 2021, werden daher im Foyer der Versteigerung Zugangskontrollen durchgeführt. Bitte denken Sie an jedem Einkaufstag an das Tragen einer FFP2-Maske und zudem an das Mitführen Ihres aktuellen, negativen Corona-Tests, wenn Sie aus den Niederlanden oder Frankreich einreisen und bei uns einkaufen.
Wir können nur Kunden, die bei uns einkaufen möchten, Zugang zum Versteigerungssaal und Foyer gewähren. Hierzu müssen sie zuvor  genannte Voraussetzungen erfüllen.

Zuvor genannte Regeln wurden mit dem Ordnungs- und Gesundheitsamt abgestimmt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung – tragen Sie mit dazu bei, dass wir auch weiterhin versteigern können und wir alle gesund bleiben!

Aktuelle Informationen
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie auf unserer Website und ggf. in unserem Newsletter darüber informieren.